Bioresonanztherapie        für Hund/Katze/Pferd und Kaninchen

Im täglichen Leben benutzen wir unbewusst Redewendungen, die das Wesen der Bioresonanz exakt beschreiben. So sagt man z.B., daß dieses oder jenes genau auf meiner Wellenlänge ist oder man hat eine gute Resonanz.

 

Die älteste Form der Bioresonanz ist unser Sonnenlicht. Gelangt Sonnenlicht auf unsere Haut, wird diese braun. Dies geschieht nicht durch Erwärmung der Haut sondern durch den ultravioletten Anteil im Sonnenlicht.

 

Die Bioresonanz ist eine Therapieform, welche sich die Physik der Atome zu Nutze macht.

Es gibt zu der Bioresonanz nach Paul Schmidt eine Wirksamkeitsstudie des Fraunhofer Instituts. Dies können Sie auf der Seite der Firma Rayonex (www.rayonex.de) nachlesen.

 

Der Organismus besteht aus einer Vielzahl von zelltypischen Frequenzen die normalerweise gut miteinander harmonieren. Durch z.B. Elektrosmog, Medikamente, Streß, Impfungen u.a. können die Zellfrequenzen durcheinander geraten.

Ziel der Bioresonanz ist es, die Störungen vor dem eigentlichen Ausbruch zu erkennen und abzustellen, bzw. bereits bestehende Krankheiten zu behandeln, abhängig von der Krankheit selbst. Eine Operation kann z.B. nicht durch Bioresonanz ersetzt werden.

 

Es kann getestet werden:

- Sämtliche Organsystem                                           - Erbtoxische Belastungen

- Futtermittel                                                              - Allergietest mit Desensibilisierung

- Bachblüten / Schüßler-Salze                                   - Medikamentenaustestung

- Begleittherapie zur Therapie Ihres Tierarztes           u.a.

 

 

Grundsätzlich ist eine persönliche Anamnese des Tieres und ein ausführliches Gespräch mit dem Tierbesitzer Voraussetzung für die Bioresonanzbehandlung. Der Test selbst wird mittels einer Haarprobe bei mir zu Hause durchgeführt, da dieser Test Zeit und Ruhe erfordert. Da für eine Naturheilkundliche Therapie ganzheitlich nach der Ursache geforscht wird, kann ich keine Fernbehandlungen durchführen. Dies ist zudem nach dem HWG §9 verboten.